Nutzen Sie daher Ihr Recht auf einen Anwalt. Dieser vertritt allein Ihre Interessen und kann Ihnen umfassend aufzeigen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese geltend gemacht werden können.

Die Anwaltskosten hat in der Regel die Versicherung des Unfallgegners zu tragen, so dass Ihnen hier keine Kosten entstehen. Wenn die Versicherung des Unfallgegners bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt aufnimmt, gilt:

Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsrechtsanwalt.

Wir bieten Ihnen eine kompetente Rundumbetreuung von Anfang an.

Konkret bedeutet das:

So halten Sie den Zeitaufwand für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gering und vermeiden teure Fehler.

Vertrauen Sie deshalb bei der Abwicklung Ihres Schadens am Besten von Anfang an auf unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Versicherungen und Gerichten. vorherige Seite

Unsere Bürozeiten sind Montag - Freitag jeweils von 9:30 - 16:00 Uhr (Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten möglich)

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