Verkehrsverwaltungsrecht/MPU

Der Erhalt oder die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein häufiger Streitpunkt mit der Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage nach der Eignung, ein KFZ zuverlässig und sicher führen zu können.

Häufig wird als Folge einer Alkohol- oder Drogenfahrt im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis macht die Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) häufig von der Vorlage eines positiven medizinisch- psychologischen Gutachtens (MPU) abhängig. Nicht immer sind diese Anordnungen rechtmäßig, so daß dies jeweils im Einzelfall geprüft werden sollte. Wenn die MPU nicht zu vermeiden ist, ist es wichtig die nächsten Schritte und Vorbereitungsmöglichkeiten möglichst frühzeitig, am Besten schon während des noch laufendenen Strafverfahrens festzulegen und mit deren Umsetzung zu beginnen. Wir beraten Sie zu allen Fragen einer MPU und arbeiten mit kompeteneten Partnern zusammen, die Ihnen helfen, diese Hürde erfolgreich zu meistern.

In den vergangenen Jahren haben viele Fahrerlaubnisbewerber versucht die MPU durch eine im europäischen Ausland erworbene Fahrerlaubnis zu umgehen. Zur Gültigkeit von im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen sind inzwischen zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes ergangen. Dennoch sind auch heute noch viele Fragen offen, so daß jeweils unbedingt rechtzeitig geklärt werden muß, ob eine im Ausland (z. B. nach einer in Deutschland erfolgten rechtskräftigen Entziehung) erworbene Fahrerlaubnis im Inland tatsächlich eingesetzt werden darf.

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