Verkehrsvertragsrecht
Verkehrsvertragsrecht umfasst alle Verträge die im und um das Auto geschlossen werden können.
Entpuppt sich der Gebrauchte im Nachhinein zum Beispiel als Unfallwagen, so ist meist Ärger vorprogrammiert. Der Verkäufer wird nat¨rlich alles bestreiten und will von Nichts gewusst haben. Hier ist es dann an der Zeit Beweise zu sichern, damit Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können. Hierzu arbeiten wir mit kompetenten Sachverständigen zusammen, die Beweise gerichtsverwertbar sichern können.
Entspricht der Neuwagen nicht Ihrer Bestellung, weist er insbesondere Mängel auf, so kann Ihnen eine kompetente Rechtsvertretung bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag schnell und unkompliziert helfen.
Rechtsprobleme entstehen darüber hinaus auch häufig für Autofahrer als Werkstattkunden. Dies vor allem hinsichtlich der Frage, ob die von der Werkstatt erteilte Rechnung ordnungsgemäß und gerechtfertigt ist sowie hinsichtlich eventueller Gewährleistungsfragen aufgrund fehlerhaft durchgeführter Autoreparatur.
Daneben kommt es immer wieder zu Streitigkeiten hinsichtlich der Abrechnung
bei Kfz-Leasingverträgen, insbesondere bei vorzeitiger Beendigung.
