Verkehrsstrafrecht
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt für den Betroffenen und häufig auch für sein Umfeld eine belastende Ausnahmesituation dar. Das Gesetz sieht bei Verkehrsstraftaten neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch empfindliche Nebenstrafen - wie die Entziehung der Fahrerlaubnis - vor. Die Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat kann also zu empfindlichen Konsequenzen führen.
Nehmen Sie polizeiliche Ermittlungen deshalb immer sehr ernst!
Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige anwaltliche Rücksprache. Wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und lassen Sie sich ggf. von diesem vertreten. Melden Sie sich möglichst zeitnah ab Kenntnis, dass gegen Sie ein Strafverfahren zu erwarten ist, bei uns. Je schneller Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto umfassender können wir Ihnen helfen. Nur so ist sichergestellt, dass Fehler vermieden werden, die später oft kaum mehr zu korriegieren sind.
Eine Stellungnahme zum Tatvorwurf kann Sinn machen. Ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte, kann aber immer erst nach Akteneinsicht und nach Überprüfung des Ermittlungsstandes durch einen fachkompeteneten Anwalt entschieden werden. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen, nach erfolgter Akteneinsicht, eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und ggf. für Sie zur Sache vortragen.
