Verkehrsordnungswidrigkeiten
Jedem auch noch so pflichtbewußten und gesetzestreuen Verkehrsteilnehmer kann einmal ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln unterlaufen. Er wird dann zum Betroffenen eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.
Typische Beispiele sind
- Parkverstöße
- Geschwindigkeitsverstöße
- Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
- Rotlichtverstöße
- Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten kann im Einzellfall durchaus sehr unangenehme, ja sogar existenziell bedrohliche Folgen haben. Die Geldbußen wurden in der Vergangenheit drastisch erhöht. Als Nebenfolge droht aber auch die Verhängung eines Fahrverbots von 1 bis 3 Monaten sowie eine Eintragung in das Verkehrszentralregister (die sog. "Punkte").
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sollten deshalb - zumindest wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind - keinesfalls "auf die leichte Schulter" genommen werden. Sinnvoll ist es, so früh wie möglich, also am Besten schon in dem Zeitpunkt, in dem die Polizei die Einleitung eines Verfahrens ankündigt, einen qualifizierten Verteidiger einzuschalten.
Nur so ist sichergestellt, dass Fehler vermieden werden,
die später oft kaum mehr ausgemerzt werden können.
