Alexandra
Fuchs
Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Verkehrsrecht
Das Zivilrecht umfasst das materielle Privatrecht im weiteren Sinne, aber auch alle Rechtsnormen, die zur Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen, zum Beispiel das Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrecht. Unter dem Begriff Zivilrecht fassen wir die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse zusammen, also insbesondere das Vertragsrecht, die Leistungsstörungen, die besonderen Schuldverhältnisse wie Kauf, Schenkung, Miete, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, Maklervertrag, Auftrag und Geschäftsbesorgung, Gesellschaft und Bürgschaft, das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Sachenrecht.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung dieser Rechtsverhältnisse und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir verfügen über große Erfahrung in der Prozessführung und sind mit den verschiedenen Verfahrensordnungen vertraut.