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Alexandra  Fuchs

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Verkehrsrecht

Der Begriff des Strafrechtes ist die Summe der Rechtsnormen, die für eine bestimmte Tat eine bestimmte Strafe oder Maßnahme als Rechtsfolge anordnen. Oberstes Ziel des Strafrechts ist, die Bereiche des sozialen Zusammenlebens insbesondere die sozial wichtigsten Interessen mit einem besonderen Schutz zu versehen.

Der Bereich des Strafrechts umfasst ein weites Feld, in dem wir tätig sind. Hervorzuheben sind folgende Bereiche:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Arztstrafrecht und Arzthaftungsrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Revisionsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht

Als Mandant der Kanzlei Fuchs haben Sie die Sicherheit, in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts von kompetent und engagiert vertreten zu werden.