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Alexandra  Fuchs

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Verkehrsrecht

 

Im Bereich des Verkehrsrechts betreuen wir  Problemstellungen aus allen Bereichen des Straßenverkehrs. Hierzu zählen insbesondere:

  • Unfälle mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden (Verkehrszivilrecht)
  • Bußgeldangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeitenrecht)
  • Straftaten im Straßenverkehr (Verkehrsstrafrecht)
  • Fahrzeugkauf, -verkauf und -reparatur (Vertragsrecht)
  • Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisrecht) 
  • Führerschein auf Probe, MPU, Punkteabbau usw. (Fahrerlaubnisrecht)
  • versicherungsrechtliche Probleme (Versicherungsrecht)

 

Als Personenkreis sprechen wir dabei nicht nur Autofahrer als Mandanten an, sondern vielmehr alle Teilnehmer am Straßenverkehr, egal ob mit dem Pkw, Lkw, Motorrad, Fahrrad oder als Fußgänger. Aufgrund aktueller Rechtsprechung rücken insbesondere auch Kinder und Senioren vermehrt in den Fokus.

Daneben finden aber auch alle Dienstleister, die in Bereichen mit verkehrsrechtlichem Bezug arbeiten,  in uns einen kompetenten Partner. Dies gilt für Kfz-Werkstätten ebenso, wie für Fahrschulen, Versicherungen, Fahrdienste oder Auto- und Motorradhändler.

Da wir den Fokus unserer Tätigkeit - neben dem Arbeitsrecht - auf dieses Rechtsgebiet beschränkt haben, können wir für unsere Mandanten hervorragende Detailkenntnis sowie eine fortwährende  Aktualisierung unseres Wissensstandes auf diesem schnelllebigen Rechtsgebiet gewährleisten.

In unserer Kanzlei wird Ihr Mandat von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht persönlich bearbeitet.