Wer schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt war weiß, wie viel Aufwand die Unfallregulierung beanspruchen kann.
Wer bzw. wessen Versicherung den Schaden in welcher Höhe regulieren muss, hängt davon ab, welcher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet hat. Entscheidend ist in den meisten Fällen die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs. Schon durch eine ungeschickte Formulierung des Unfallhergangs gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners können Sie dieser Ansatzpunkte für einen Mitverschuldenseinwand an die Hand geben. Die Fallstricke und Feinheiten der Unfallschadenregulierung und die umfangreiche Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes hierzu sind für den Laien in der Regel nicht überschaubar.
Sie sollten daher nach einem Unfall möglichst frühzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren und mit diesem klären, ob
- Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können
- Sie Anspruch auf weitere Entschädigungen haben
- ein Gutachter beauftragt werden muss
- die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist
- die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten („Totalschaden“)
dennoch reparieren zu lassen.
- strafrechtliche Konsequenzen auf Sie als Unfallverursacher zukommen
Zwar bieten die Versicherer in einfach gelagerten Fällen oftmals rasche Hilfe und schnellen Schadensausgleich an. Aber es wird seitens der Versicherer natürlich auch nicht darauf hingewiesen, welche Schäden, außer den freiwillig gezahlten noch übernommen werden können, wie beispielsweise Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld. Es kann also noch ein beträchtlicher Schadensbetrag anfallen.
Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung und der Unfallgegner in erster Linie in ihrem eigenen Interesse und nie in Ihrem Interesse handeln.
Nutzen Sie daher Ihr Recht auf einen Anwalt. Dieser vertritt allein Ihre Interessen und kann Ihnen umfassend aufzeigen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese geltend gemacht werden können. Unfallgeschädigte, die durch einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Anwaltskosten hat in der Regel die Versicherung des Unfallgegners zu tragen, so dass Ihnen hier keine Kosten entstehen.
Wenn die Versicherung des Unfallgegners bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt aufnimmt, gilt: treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsrechtsanwalt.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Rundumbetreuung von Anfang an.
Konkret bedeutet das:
-
umfassende Erstberatung von Fahrern, Haltern sowie sonstigen vom Unfallereignis betroffenen Personen
-
ggf. Hilfe bei der Auswahl von Sachverständigen
-
Komplette Schadensabwicklung, d.h. insbesondere außergerichtliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern, der Polizei, den Gutachtern, Behörden etc.
-
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
So halten Sie den Zeitaufwand für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gering und vermeiden teure Fehler.
Abschließend möchten wir Ihnen noch ein paar nütztliche Tipps an die Hand geben.
Was Sie tun sollten, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden:
-
Entfernen Sie sich nicht von der Unfallstelle, aber verlassen Sie die unmittelbare Gefahrenzone.
-
Sichern Sie - sofern sie sich dazu in der Lage sehen - die Unfallstelle ab.
-
Leisten Sie ggf. erste Hilfe, ohne sich dabei selbst zu gefährden.
-
informieren Sie umgehend die Polizei. Nennen Sie dabei den Unfallort, die Anzahl und Art der beteiligten Fahrzeuge sowie Zahl der Verletzten, soweit Sie dies beurteilen können.
-
Sichern Sie die Beweismittel:
- Notieren Sie Namen und Adressen / Kennzeichen von möglichen Zeugen.
- Fotografieren Sie mit Handy oder Kamera die Unfallstelle, möglichst mit den
Fahrzeugen in der Unfallposition, bevor diese bewegt werden.
- Falls Sie Bilder erst nach Entfernen/Bewegen der Fahrzeug fertigen können,
markieren Sie die Fahrzeugpositionen mit Kreide, bevor Sie Fahrzeuge be-
wegen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Notieren Sie die Personalien und das Kennzeichen des Unfallgegners sowie
Name und Adresse eines vom Fahrer abweichenden Halters (z.B. Firma).
- Fall möglich notieren Sie auch Name und Versicherungsscheinnummer
der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
- Lassen Sie sich bei Unfallgegnern mit ausländischem Kennzeichen das
Doppel der Grünen Versicherungskarte aushändigen. Falls dies aus
irgend einem Grund nicht möglich sein sollte, notieren Sie in jedem Fall Name
und Versicherungsscheinnummer der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners sowie Grüne-Karte-Nr. und Gültigkeit (von - bis) der Grünen
Karte.
- Falls Sie selbst verletzt wurden, begeben Sie sich umgehend in
ärztliche Behandlung, damit das Verletzungsbild dokumentiert ist.