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Alexandra  Fuchs

Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Verkehrsrecht

 

Das Verkehrsstrafrecht stellt besonders schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr unter Strafe. Das Gesetz sieht dabei neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch empfindliche Nebenstrafen  - wie die Entziehung der Fahrerlaubnis - vor. Die Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat kann also zu empfindlichen Konsequenzen führen. Aus diesem Grund sollte die Verteidigungsstrategie von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbereitet werden. Wenn Sie wegen einer Verkehrsstraftat beschuldigt werden, sollten Sie sich angesichts der drohenden empfindlichen Strafen unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Fehler vermieden werden, die später oft kaum mehr ausgemerzt werden können.

Als Betroffener sollten Sie gegenüber der Polizei keinesfalls selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache Angaben zur Sache machen. Eine verfrühte Aussage kann unter Umständen einen nicht wieder gutzumachenden Fehler bedeuten. Der Beschuldigte einer Straftat hat in jedem Stadium des Verfahrens das Recht von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, ohne dass ihm dies nachteilig ausgelegt werden darf.

Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen, nach erfolgter Akteneinsicht, eine Verteidigungsstrategie erarbeiten und ggf. für Sie zur Sache vortragen.


Wir beraten und verteidigen Sie
im Verkehrsstrafrecht, zum Beispiel bei:

  • Trunkenheit (Alkohol und Drogen) im Straßenverkehr
  • Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
  • Unfallflucht
  • fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot